EPG und Einheitspatent
Einheitlicher Patentschutz für Europa
Die EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Spanien, Polen und Kroatien) haben beschlossen, neben dem nationalen Patentschutz einen einheitlichen Patentschutz für Europa zu schaffen. Das neue System beinhaltet
- ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung, das sogenannte Einheitspatent, und
- ein Einheitliches Patentgericht / EPG.
Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens bietet das Einheitspatent einen einheitlichen Schutz für Erfinder in 24 EU-Mitgliedstaaten. Bislang haben die folgenden 18 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden und Slowenien. Es gibt ein spezielles neues Verfahrensrecht, das es dem UPC ermöglicht, über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Einheitspatent (UP) und dem herkömmlichen Europäischen Patent (EP) zu entscheiden.
Das Einheitspatent und das EPG sind im Juni 2023 in Kraft getreten.
Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen?
Mit der Einführung des Einheitspatents entsteht neuer Beratungsbedarf. Das Patentrecht wird nicht mehr nur durch nationale Vorschriften und das EPÜ geregelt, sondern auch durch Bestimmungen des europäischen und internationalen Rechts.
WARUM ROSPATT FÜR DAS EPG WÄHLEN?
Mit Büros in Düsseldorf und Mannheim liegt rospatt nicht nur geographisch im Zentrum des neuen europäischen Patentsystems. Unser schlagkräftiges und erfahrenes Team ist auch fachlich und personell bestens gerüstet, um Ihr Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten vor dem Einheitlichen Patentgericht zu vertreten.